Die Frist läuft ab: Sind die Voraussetzungen für einen Stichweg-Verzicht noch erfüllt?
Mittwoch, 26. Oktober 2011 15:23
Seit FUNDUS das Grand Hotel in Heiligendamm eröffnet hat, beherrscht ein Thema die Diskussionen: Das eingezäunte Hotelgelände. Wo einst die Wege als Volkseigentum deklariert waren, versperren heute Zäune den Durchgang. Nicht nur in Heiligendamm aber gerade dort erhitzt es die Gemüter. Ein Stichweg vom Bahnhof zur Promenade wäre eine Lösung, die aber dem Hotel nach eigenen Angaben schadet. Ein Gutachten bestätigte diese Auffassung, sodass Investor und Stadt sich darauf einigten, für fünf Jahre auf den Stichweg zu verzichten und dann den weiteren Verzicht von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen: Die EntwicklungsCompagnie Heiligendamm (ECH) soll beweisen, dass der Stichweg benötigt wird. Wenn nach fünf Jahren das Hotel gut läuft, 20% der Investitionssumme verbaut sind und eine Lösung für die Median-Patienten gefunden ist, dann soll dauerhaft auf einen Stichweg verzichtet werden. Mit dem laufenden Jahr endet diese Frist. Sind die Voraussetzungen für einen dauerhaften Verzicht auf einen Stichweg erfüllt oder wird es bald einen Stichweg quer durch das Hotelgelände (und in die Herzen der FUNDUS-Gruppe und ihres Chefs Anno August Jagdfeld) geben? Eine Analyse:
Thema: Bad Doberan und Heiligendamm 2011 - Sichtbare Fortschritte | Kommentare (0) | Autor: Martin Dostal










































